Ausgewiesene Gebiete: Katastrophe 4326

Map of Michigan

Individuelle Unterstützung

Einzelpersonen und Haushalte in diesen ausgewiesenen Counties sind berechtigt, finanzielle und direkte Dienstleistungen zu beantragen. Unterstützung beantragen, oder Mehr über das Programm „Individuelle Unterstützung“ erfahren.

  • Bay (County)
  • Gladwin (County)
  • Isabella (County)
  • Midland (County)

Öffentliche Unterstützung

Staatliche, lokale, Stammes- und Territorialregierungen sowie bestimmte private gemeinnützige Organisationen in diesen ausgewiesenen Counties sind berechtigt, Unterstützung für Notfallarbeiten und die Reparatur oder den Ersatz von katastrophengeschädigten Einrichtungen zu erhalten. Mehr über das Programm „Öffentliche Unterstützung“ erfahren .

PA

Keine

PA-A

Keine

PA-B

Keine

PA-C

Keine

PA-D

Keine

PA-E

Keine

PA-F

Keine

PA-G

Keine

PA-H

Keine


Wie ein Katastrophenfall ausgerufen wird

Der Robert T. Stafford Disaster Relief and Emergency Assistance Act besagt unter anderem Folgendes: „Alle Anträge auf eine Erklärung des Präsidenten, dass eine Katastrophe größeren Ausmaßes vorliegt, müssen vom Gouverneur des betroffenen Staates oder Territoriums oder vom Stammesführer gestellt werden.“

Besuchen Sie unsere Seite Wie ein Katastrophenfall ausgerufen wird für detaillierte Informationen über die Regeln und Verfahren, die den Prozess leiten, einschließlich:

  • Anforderungen, die Gouverneure/Führer erfüllen müssen, wenn sie einen Antrag auf eine präsidiale Katastrophenerklärung einreichen.
  • Befugnisse, die den staatlich anerkannten indianischen Stammesregierungen die Möglichkeit einräumen, eine Erklärung über einen Notfall oder eine größere Katastrophe durch den Präsidenten zu beantragen.
  • Wie die regionalen Dienststellen der FEMA mit den Regierungen von Bundesstaaten oder indianischen Stämmen zusammenarbeiten, um vorläufige Schadensbewertungen (Preliminary Damage Assessments – PDAs) durchzuführen.
  • Faktoren, die bestimmen, wann individuelle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.