Anforderungen an Staatsbürgerschaft und Einwanderungsstatus für FEMA-Hilfe

Release Date Release Number
NR-019
Release Date:
Juni 26, 2024

FRANKFORT, Kyoto - Die Überlebenden der schweren Stürme, geradlinigen Winde, Tornados, Erdrutsche und Schlammlawinen vom 2. April müssen US-Bürger, Nicht-Staatsangehörige oder qualifizierte Nicht-Staatsangehörige sein, um Anspruch auf Bundeshilfe zu haben. Familien ohne Papiere mit unterschiedlichem Einwanderungsstatus benötigen nur ein Familienmitglied (einschließlich eines minderjährigen Kindes), das US-Bürger, Nicht-US-Bürger oder qualifizierter Nicht-Bürger ist und eine Sozialversicherungsnummer hat, um einen Antrag zu stellen.

Qualifizierte Nicht-Staatsangehörige sind definiert als:

  • Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ("Grüne Karte");
  • Nicht-Staatsbürger, denen Asyl gewährt wurde;
  • Flüchtlinge;
  • Personen, deren Abschiebung für mindestens ein Jahr ausgesetzt wird;
  • Jeder, der sich seit mindestens einem Jahr aus humanitären Gründen in den USA aufhält;
  • Bestimmte kubanische/haitianische Einreisende;
  • Verprügelte Nicht-Staatsangehörige oder deren Ehepartner oder Kinder; und
  • Opfer von Menschenhandel. 

Wenn eine überlebende Person die erforderlichen Kriterien für die Staatsangehörigkeit oder den Einwanderungsstatus nicht erfüllt, kann sie dennoch Unterstützung beantragen und in Betracht gezogen werden, wenn:

  • Die Eltern oder der gesetzliche Vormund eines minderjährigen Kindes, das US-Bürger, Nicht-Staatsbürger oder qualifizierter Nicht-Staatsbürger ist, stellen den Antrag im Namen des minderjährigen Kindes, sofern sie im selben Haushalt leben. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte muss als Mitantragsteller auftreten, und das minderjährige Kind muss zum Zeitpunkt der Katastrophe unter 18 Jahre alt sein. 

Es gibt mehrere Kategorien von Nicht-Staatsbürgern, die sich legal in den USA aufhalten und keinen Anspruch auf Unterstützung haben, wie z.B. ausländische Studenten und Inhaber von Zeit- oder Arbeitsvisa. 

Überlebende, die nicht für die Bundeshilfe in Frage kommen, können immer noch die FEMA-Helpline unter der Nummer 800-621-3362 anrufen, um an freiwillige Organisationen verwiesen zu werden.

Für bestimmte Arten der Unterstützung muss der Antragsteller nachweisen, dass er die beschädigte Wohnung bewohnt und besitzt, und er muss die Anforderungen der FEMA bezüglich der Staatsbürgerschaft erfüllen. Wenn ein Antrag auf der Grundlage der Anspruchsberechtigung eines minderjährigen Kindes gestellt wird, gelten die folgenden Anforderungen:

  • Wohnsitz: Der Mitantragsteller muss der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes sein und nachweisen, dass er die von der Katastrophe beschädigte Wohnung zum Zeitpunkt der Katastrophe bewohnt hat.
  • Eigentum: Der Mitantragsteller muss ein Elternteil oder gesetzlicher Vormund des Kindes sein und nachweisen, dass er Eigentümer der von der Katastrophe beschädigten Wohnung ist.

Viele Formen der Katastrophenhilfe, wie z.B. Krisenberatung, Rechtsberatung, Fallmanagement und kurzfristige, unbare Hilfe, wie z.B. medizinische Versorgung, Unterkunft, Lebensmittel und Wasser, stehen Einzelpersonen und Familien unabhängig von ihrem Staatsbürgerstatus zur Verfügung. Die Frist für die Beantragung von FEMA-Hilfe endet am 22. Juli 2024.

Jede Katastrophenhilfe wird ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht (einschließlich sexueller Orientierung), Religion, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, begrenzten Englischkenntnissen oder wirtschaftlichem Status gewährt. Wenn ein Überlebender glaubt, dass seine Bürgerrechte verletzt werden, kann er die FEMA-Helpline anrufen. Wenn sie einen Video-Relay-Service, einen Telefondienst mit Untertiteln oder andere Kommunikationsdienste nutzen, sollte der Überlebende der FEMA die für diesen Dienst zugewiesene spezifische Nummer mitteilen.

Die neuesten Informationen zum Wiederaufbau in Kentucky nach den schweren Stürmen, geradlinigen Winden, Tornados, Erdrutschen und Schlammlawinen am 2. April finden Sie unter fema.gov/disaster/4782. Folgen Sie FEMA auf X, ehemals Twitter, unter twitter.com/femaregion4 und auf facebook.com/fema.

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