FEMA ist auf der Suche nach Mehrfamilienhäusern, die für die vorübergehende Unterbringung von anspruchsberechtigten Betroffenen der Hurrikane Helene und Milton genutzt werden können. Diese Unterkünfte müssen die auf lokaler, bundesstaatlicher und Bundesebene geltenden Wohnungsvorschriften erfüllen.
In Erwägung gezogene Mehrfamilienhäuser sollten sich in oder in der Nähe der Gemeinden befinden, die von Hurrikan Helene und Milton betroffen sind, wie beispielsweise die Regierungsbezirke Citrus, Columbia, Dixie, Hamilton, Hernando, Lafayette, Levy, Madison, Okeechobee, Pasco, Pinellas, Suwannee und Taylor. FEMA fordert alle interessierten Eigentümer oder Verwalter von Mehrfamilienhäusern zur Teilnahme auf.
Die Meldefrist für Eigentümer oder Verwalter von Immobilien endet am Freitag, den 29. November 2024. Interessierte wenden sich bitte an die E-Mail-Adresse fema-mlr-dr4828fl@fema.dhs.gov.
Was ist das Programm „Multifamily Lease and Repair“?
Multifamily Lease and Repair (MLR), also die Vermietung und Reparatur von Mehrfamilienhäusern, ist ein Programm für die vorübergehende Unterbringung, das es FEMA ermöglicht, Reparaturen oder Umbauten an bestehenden Mehrfamilienhäusern/Wohnimmobilien vorzunehmen, um sie dann anspruchsberechtigten FEMA-Antragstellern als vorübergehende Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Immobilien, die sich am MLR-Programm beteiligen, werden dann anspruchsberechtigten Betroffenen als vorübergehende Unterkunft angeboten. Die Immobilien müssen für einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten, mit der Option einer Mietvertragsverlängerung, zur Verfügung stehen. Bei den Immobilien sollte es sich um Wohnanlagen handeln, die eine beträchtliche Zahl an Personen an einem Standort beherbergen können. Die Immobilien müssen davor bereits als Mehrfamilienwohnanlagen genutzt worden sein und mehrere Mieteinheiten umfassen. Hotels, Krankenhäuser, Seniorenheime usw. gelten nicht als Wohnimmobilien und kommen nicht für das MLR-Programm infrage. Immobilien müssen in Übereinstimmung mit auf lokaler, bundesstaatlicher und Bundesebene geltenden Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten repariert werden können und dürfen sich nicht in einem Hochwasser- bzw. Überschwemmungsgebiet befinden.
Das MLR-Programm steht nicht für Reparatur- oder Umbauarbeiten an einzelnen Wohneinheiten für die Umsiedlung bestehender Mieter zur Verfügung.
Welche Eigenschaften müssen die Immobilien erfüllen?
- Alle Immobilienverwaltungsgesellschaften oder Eigentümer müssen sich über das „System Award Management (SAM)“ unter SAM.gov anmelden, um Geschäfte mit FEMA tätigen zu können.
- Immobilieneigentümer müssen alle Immobilienverwaltungsleistungen, einschließlich Gebäudeinstandhaltung, erbringen.
- Die leerstehenden Wohneinheiten auf dem Gelände müssen ausschließlich zur Anmietung durch FEMA als vorübergehende Unterkünfte für anspruchsberechtigte Betroffene für einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten, mit der Option einer Mietvertragsverlängerung, zur Verfügung stehen.
- Die Immobilien müssen sich in einer Gegend mit Zugang zur Gemeinde und Begleitleistungen, wie Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Feuerwehr und Rettungsdiensten, Lebensmittelgeschäften usw. befinden.
- Bei den Wohneinheiten muss es sich um voll- und eigenständige Wohnungen für eine oder mehrere Personen handeln, die Wohn-, Schlaf-, Koch- und sanitäre Einrichtungen umfassen.
- Die Immobilien müssen mehrere Wohneinheiten beinhalten.
- Die Immobilien müssen bereits davor als Mehrfamilienhäuser genutzt worden sein.
- Die Immobilieneigentümer müssen sich damit einverstanden erklären, dass FEMA angemessene Reparaturen und/oder Änderungen oder Umbauten im Verlauf der Anmietung vornehmen darf, ohne dass FEMA diese vorgenommenen Umbauten nach dem Ablauf des Mietvertrags wieder rückgängig machen muss.
Welche anderen Bedingungen gibt es?
- Eine Bestimmung, mit welcher FEMA die ausschließliche Nutzung der Wohneinheiten und das alleinige Ermessen gewährt wird, Bewohner während der Laufzeit des Mietvertrags zu identifizieren und auszuwählen.
- Eine Bestimmung, mit der FEMA die Möglichkeit eingeräumt wird, die Wohneinheiten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen für den Eigentümer jederzeit wieder freizugeben und die monatlichen Zahlungen für die Wohneinheiten einzustellen.
- Eine Bestimmung, mit der ein Nachtrag zum Mietvertrag, der die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung und die Beendigung des Mietverhältnisses und Zwangsräumung von FEMA beinhaltet, in den Mietvertrag zwischen dem Immobilieneigentümer und dem Bewohner aufgenommen wird.
- Eine Bestimmung, mit der auf die Bonitätsprüfung anspruchsberechtigter Antragsteller verzichtet wird.
- Eine Bestimmung, die es FEMA gestattet, eine freigewordene Wohneinheit anderweitig zu vergeben, wenn anspruchsberechtigte Antragsteller eine vorübergehende Unterkunft benötigen, und eine Wohneinheit vor dem Ende des Unterstützungszeitraums frei wird.
- Immobilieneigentümer dürfen mit ihren Hypothekenzahlungen nicht in Verzug und müssen regelkonform sein, und müssen Sorge dafür tragen, dass eine dahingehende Bestätigung sowie ein Eigentumsnachweis zur Verfügung gestellt wird.
Welche Informationen werden benötigt?
Interessierte Immobilieneigentümer müssen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
- Name der Wohnanlage, Standort, Name und Telefonnummer oder Kontaktangaben des Eigentümers (falls nicht der Immobilieneigentümer)
- Stand der Hypothekenzahlungen für die Immobilie
- Gesamtzahl der Wohneinheiten in der Immobilie
- Anzahl der leerstehenden Wohneinheiten mit separatem Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer
- Anzahl der leerstehenden Wohneinheiten, die für die ausschließliche Nutzung durch FEMA zur Verfügung stehen
- Anzahl der leerstehenden Wohneinheiten, die UFAS-konform sind und/oder über Einrichtungen verfügen, die Personen mit Behinderungen barrierefreien Zugang ermöglichen
- Beschreibung der Reparatur- und Umbauarbeiten, die notwendig sind, um die Wohneinheiten bewohnbar zu machen
- Beschreibung der ggf. derzeit durchgeführten Reparaturarbeiten
- Voraussichtliche Dauer, um die Wohneinheiten bewohnbar zu machen (ab Vertragsunterzeichnung)
- Baujahr des Gebäudes (falls bekannt)
- Anzahl der Jahre, wie lange das Gebäude bereits als Mehrfamilienhaus genutzt wurde
- Mietpreise im Verlauf des letzten Betriebsjahres (bitte Angaben dazu machen, ob es sich um Warmmiete handelte und falls ja, welche Nebenkosten beinhaltet waren)
- Angaben zu Beschränkungen bezüglich Haustieren, wie z. B. Angaben zu Art, Anzahl oder Größe von Haustieren und ggf. für Haustiere zu hinterlegende Kaution
- Anzahl der Parkplätze (einschließlich Behindertenparkplätze), die für jede Wohneinheit zur Verfügung stehen
Wohin muss ich die angeforderten Informationen senden?
- Interessierte Immobilieneigentümer oder Verwaltungsunternehmen senden ihre Antworten und Informationen bis spätestens Freitag, den 29. Nov. 2024, an fema-mlr-dr4828fl@fema.dhs.gov. Machen Sie in der Betreffzeile der E-Mail die folgende Angabe: RFI# 70FBR425I00000006 Response: MLR-DR-4834-FL.
- Mehr Informationen zu diesem Programm finden Sie unter SAM.gov.
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FEMA ist beauftragt, Menschen vor, während und nach Katastrophen zu helfen.